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Als Arbeitgeber liegt die oberste Priorität auf der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Gemäß der DGUV Vorschrift 3, den DIN VDE 0701/0702 & 0751 Normen, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), ist es Ihre Pflicht, ortsveränderliche elektrische Geräte regelmäßig zu prüfen. Diese Vorgaben dienen als Grundlage, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und die Integrität der Betriebsmittel zu sichern.
1. Verantwortung des Arbeitgebers
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen klar, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht dem Zufall überlassen werden darf. Die DGUV Vorschrift 3, zusammen mit den DIN VDE 0701/0702 & 0751 Normen, bildet das Fundament für die Prüfverfahren, die zur Sicherstellung der Betriebssicherheit elektrischer Geräte erforderlich sind. Die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz ergänzen diese Anforderungen, indem sie den Schutz der Mitarbeiter vor den Risiken elektrischer Geräte in den Vordergrund stellen.
2. Gesetzliche Grundlagen und Normen
Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Durch diese Überprüfungen wird nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Geräte sichergestellt, sondern auch das Risiko für elektrische Unfälle minimiert. Frühzeitige Erkennung von Mängeln und die rechtzeitige Instandsetzung defekter Geräte tragen erheblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und verhindern potenzielle Gesundheitsschäden.
3. Bedeutung der regelmäßigen Überprüfung
Die sorgfältige Umsetzung der Sicherheitsprüfungen unterstreicht Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Indem Sie ein strukturiertes Prüfverfahren etablieren, das die regelmäßige Kontrolle aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte umfasst, stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter in die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen. Dies fördert eine positive Sicherheitskultur innerhalb des Unternehmens und zeigt, dass der Schutz der Belegschaft und die Prävention von Unfällen eine Priorität darstellen.
4. Umsetzung und Fürsorgepflicht
Leitfaden zur Sicherheitsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel:
DGUV V3 und darüber hinaus
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